Zum Inhalt springen

Bodenschutzkalkung im Forstamt Gerolstein

|   Startseite gerolstein.org
Wald.jpg

In der Zeit vom 05.11.2018  bis 30.11.2018 wird im Forstamt Gerolstein auf einer Fläche von rd. 365 Hektar im Staats-, Gemeinde- und Privatwald eine Bodenschutzkalkung durchgeführt. Die Flächen befinden sich im Gemeindewald Pelm (Bereich Königsfichte-Flemmingshöh-Breiter Markstein) und südlich angrenzendem Staatswald, im Gemeindewald Hohenfels-Essingen (Bereich nördlich des Ortsteils Essingen und im daran angrenzenden Teil des Gemeindewaldes Rockeskyll, sowie im benachbarten Kleinprivatwald.

Pro ha Waldfläche werden drei Tonnen kohlensaurer Magnesiumkalk ausgebracht. Die Verteilung erfolgt mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern.

Unseren Waldböden kommen elementare Filter- und Pufferfunktionen zu. Nur ein gesunder Waldboden ist ein Garant für ein intaktes Waldökosystem, gutes Baumwachstum und sauberes Wasser. Leider ist die Erfüllung dieser überaus wichtigen Bodenfunktionen vor allem durch übermäßige Luftschadstoffeinträge nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet. Unsere Waldböden versauern und verarmen an essentiellen Nährstoffen. Die Bodenschutzkalkung ist jedoch keine Düngung. Sie hat vielmehr zum Ziel, die durch die Luftverunreinigung verursachte Versauerung der Waldböden zu kompensieren. Deshalb spricht man auch von einer Kompensations- oder Bodenschutzkalkung.

Wissenschaftliche Untersuchungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz belegen eingehend die hohe Wirksamkeit der Bodenschutzkalkung im Hinblick auf den Schutz des Waldbodens vor fortschreitender Versauerung, eine Verbesserung der Magnesiumbereitstellung im Boden, eine Verringerung der Kronenvergilbung, eine Erhöhung der biologischen Aktivität und eine Verringerung der Schwermetallmobilität und damit der Gefährdung des Grund- und Quellwassers durch Schwermetalle.

Der ausgebrachte Kalk ist für den Menschen gesundheitlich unbedenklich. Um jedoch Verschmutzungen an Kleidung oder parkenden Autos sowie mögliche Beschädigungen durch das Herabfallen von kleineren Kalkbrocken und sonstige Störungen zu vermeiden, sollte das beflogene Waldgebiet während der Bearbeitungszeit gemieden werden.

Wegen der oben schon näher beschriebenen Grundlagen und Wirkungen wird die Bodenschutzkalkung durch Zuschüsse der EU und des Bundes unterstützt. Für den Kleinstprivatwald beträgt die entsprechende Zuwendung nach bereits erfolgter Prüfung von wenigen Ausnahmen abgesehen sogar 100% der Gesamtkosten, so dass hier keinerlei Eigenanteile durch die Waldeigentümer zu zahlen sind. Waldbesitzer, die doch noch geringe Eigenanteile aus dieser Maßnahme tragen müssen, sind informiert und haben den Maßnahmen zugestimmt. Wenn nun trotz der positiven Wirkung der Bodenschutzkalkung und trotz der Gewährung von 100%-igen Zuwendung Privatwaldbesitzer im beschriebenen Kalkungsgebiet nicht mit der Kalkung ihrer Waldflächen einverstanden sein sollten, bitten wir um möglichst zeitnahe Mitteilung.

 

Zurück