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Brandstifterin muss in Psychiatrie

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Trier/Gerolstein Das Landgericht Trier hat eine junge Frau aus Trier dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Die Beschuldigte hatte unter Wahnvorstellungen Feuer im Gerolsteiner Krankenhaus gelegt.

 Feueralarm am 13. März 2019 im Gerolsteiner Krankenhaus – ein Zimmer in der Psychiatrie  brennt unter starker Rauchentwicklung und  Teile des Hauses müssen evakuiert werden. Der technische Leiter der Klinik, selbst bei einer Freiwilligen Feuerwehr, beginnt die Brandbekämpfung mit einem Handlöscher, dann übergibt er an die   Kollegen von der Gerolsteiner Wehr.  Er und sechs weitere Mitarbeiter müssen anschließend wegen Anzeichen von Rauchvergiftung behandelt werden.

Die Kriminalpolizei schätzt den Schaden auf rund 30 000 Euro.  Noch während den Löscharbeiten steht die Ursache so gut wie fest: Eine 31-jährige Patientin aus dem Brandzimmer offenbart sich als Täterin. Im Zimmer sei sie von bewaffneten Mafiosi mit verzerrten Gesichtern bedroht worden. Da habe ihr eine Stimme geraten, Feuer zu legen, „dann bist du die Mafia  los“.


INFO

Unterbringung in der Psychiatrie

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, das von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Besonders schwere Brandstiftung lautet der Tatvorwurf von Staatsanwältin Susanne de Renet. Dabei geht sie aber von Schulunfähigkeit aus. Vermutlich eine schwere Beeinträchtigung  vom Typ „Borderline-Persönlichkeitsstörung “ (BPS). Mit Gefängnis muss die Beschuldigte nicht rechnen.

Dies ist ein Sicherungsverfahren, bei dem die Erste Große Strafkammer über eine unbeschränkte Einweisung in die Psychiatrie zu entscheiden hat. Seit dem Brand ist die Beschuldigte schon vorläufig im Landeskrankenhaus Klinik Nette-Gut untergebracht.

Der erste Verhandlungstag am 10. Oktober musste  nach einem Kollaps der Frau abgebrochen werden (wir berichteten). Nun, beim zweiten Anlauf, droht sie  neben ihrer Verteidigerin Martha Schwiering ständig einzuschlafen. Eine Wachtmeisterin versorgt sie ständig mit Saft und kleinen Happen. Dazu der als Sachverständiger anwesende Nette-Gut-Oberarzt Wolfram Schumacher-Wandersleb: „Sie hat gestern ein starkes Mittel erhalten. Am besten immer mal Pausen an der frischen Luft machen.“


Dann werden einige Zeugen aus Gerolstein gehört. Eine Psychiaterin aus dem Krankenhaus: „Sie war regelmäßig als Patientin bei uns. Auch wegen Selbstverletzungen.“ Eine Pflegerin: „Einige Tage zuvor kam sie ganz aufgelöst aus dem Zimmer. Die Mafia wäre im Raum und ihr Vater läge tot auf dem Bett.“

Ein Polizeibeamter aus Gerolstein hatte sie anschließend zum Ermittlungsrichter nach Trier gefahren. Obwohl kein Experte, ist der Zeuge  fest überzeugt, dass die Frau nicht simulierte: „Die war extrem verängstigt. Sobald auf der Fahrt ein dunkles  Auto auftauchte, geriet sie in Panik. Es war meinen Kollegen im Wagen kaum möglich, sie kurz in ein ablenkendes Gespräch zu verwickeln.“

Die kleine, korpulente Beschuldigte hat Mühe, der Verhandlung zu folgen.  Ihr Blick ist glasig. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz beleuchtet die Vorgeschichte. Mit mehreren Brandstiftungen in einer Fachklinik für Psychiatrie auf der Bodenseeinsel  Reichenau hat die Beschuldigte auch Aktenspuren beim Landgericht Konstanz hinterlassen.

Sachverständiger Schumacher-Wandersleb lässt in seiner Expertise zunächst die umfangreichen Angaben der Patienten Revue passieren. Es ist eine lange Leidensgeschichte, in der auch zwei Vergewaltigungen vorkommen. Der Tod der Mutter 2008, für den sich die Frau im Prinzip  grundlos schuldig fühlt, habe dann „die in ihr ruhenden, psychischen Auffälligkeiten zum Ausbruch gebracht“.

Der Arzt attestiert eine schwere  Borderline-Persönlichkeitsstörung. Das führe zu einer in sich widersprüchlichen Persönlichkeit – „ich hasse dich, aber verlass‘ mich nicht“. Dies könne in einen psychotischen Zustand übergehen, auch mit Wahnhalluzinationen. Der Sachverständige attestiert der Frau absolute Schuldunfähigkeit zur Tatzeit.

Und ihre Prognose sei schlecht: Eine schwierige und langwierige  Behandlung sei nötig. Er empfiehlt eine unbefristete Unterbringung. Die Gefahr, dass sie auf  sich gestellt wieder Feuer lege oder andere gemeingefährliche Taten begehe, sei groß.

Die Staatsanwältin beantragt mit Verweis auf das Gutachten die dauerhafte Einweisung. Die Verteidigerin sieht auch keine Alternative und verzichtet auf einen eigenen Antrag. Schließlich verfügt das Gericht  die Einweisung. Vorsitzende Schmitz: „Uns tut so eine Entscheidung immer leid. Aber es gibt zu diesem Zeitpunkt keine Alternativen. Die Wiederholungsgefahr, vor der die Allgemeinheit geschützt werden muss, ist zu hoch.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle:
Trierischer Volksfreund hier

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