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Information aus Bauausschusssitzung der Stadt Gerolstein vom 20.03.2019

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Aufstellung des Bebauungsplanes "Gerolstein-Nord IV - Zum Sandborn"

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken

-Beschluss zur erneuten Änderung der Planurkunde und verkürzten Offenlage

Der Stadtrat Gerolstein hatte zuletzt in der Sitzung am 11.12.2018 über die Thematik beraten. Die weitere Beratung, die für die Stadtratssitzung am 19.02.2019 vorgesehen war, wurde auf die Sitzung des Bauausschusses am 20.03.2019 delegiert. Aufgrund der aus der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurde das allgemeine Wohngebiet unter Erweiterung des Plangebietes in ein Mischgebiet umgewandelt.

 

Die Offenlage der Unterlage der Unterlagen wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „et Blättchen“ in der Ausgabe vom 21.12.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Planunterlagen haben zusammen mit der Begründung, den Textlichen Festsetzungen, der Schalltechnischen Untersuchung zum Betrieb des Schießstandes, der Schalltechnischen Stellungnahme zum DEKRA-Gelände sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung in der Zeit vom 28.12.2018 bis einschl. 31.01.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Aus Sicht der Verwaltung wird aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere aber aufgrund des Hinweises der Regionalstelle Gewerbeaufsicht“ der SGD Trier: „Die schalltechnische Untersuchung ist zwar für das laufende Bauleitplanverfahren nicht zwingend anzupassen, da die Immissionsrichtwerte am nördlichen Rand des Plangebietes trotz Überzeichnung des Schießbetriebes auch für ein WA eingehalten werden.“ vorgeschlagen, auf die Ausweisung eines Mischgebietes zu verzichten und die stattdessen die Ausweisung eines WA – analog der Vorentwurfsfassung – wieder aufleben zu lassen.

Der Stadtbürgermeister wird beauftragt, beim Landesbetrieb Mobilität die Verlegung der Ortsdurchfahrt hinter die Abzweigung Wellgendellsknipp zu beantragen.

In dem Konzept Baustellenentwicklung, das vom Büro Assion (LOP) erstellt wird, soll die mögliche Anbindung beider Baugebiete an die K 33 dargestellt werden.

Die vorgetragenen Bedenken sollen aufgegriffen und die Offenlegung des Planes mit der Anbindung zum Wirtschaftsweg sollen neu, ggfls. mit verkürzter Frist, offengelegt werden. Bei der straßenmäßigen Abgrenzung im B-Plan soll die erforderliche Straßenverbreiterung berücksichtigt werden.

Die Abgrenzung unter Einbeziehung des ehemaligen LBM-Geländes und die Ausweisung als Mischgebiet soll beibehalten werden.

 

Austausch der Beleuchtung des Saales der Stadthalle Rondell

Der Bauausschuss stimmte der Auftragsvergabe an die Firma ep-Sünnen zu. Die Finanzierung erfolgt durch Einsparung der durch Beschluss des Stadtrates vom 19.02.2019 übertragenen Haushaltsmittel bei den Haushaltsstellen 54100-52338000 und 55111-5231300.

 

Der Bauausschuss stimmte verschiedenen Grundstücksangelegenheiten zu.

 

 

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