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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gerolstein

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Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie der Einreichung von Vorschlägen nach § 97 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie des 1. Nachtragshaushaltsplans mit Anlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 105, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) öffentlich aus. Der Zeitraum zur Einsichtnahme endet mit Beschlussfassung durch den Stadtrat am 18.09.2018.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung, demnach vom 01.09.2018 bis 14.09.2018, eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich (Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich Organisation und Finanzen, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein oder finanzengerolsteinde) einzureichen.

 

28.08.2018

Friedhelm Bongartz

Stadtbürgermeister

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