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2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Born“, Gerolstein-Roth im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB Offenlage nach § 3 (2) BauGB

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Der Bebauungsplan „Am Born“ im Gerolsteiner Stadtteil Roth wurde im Jahr 2002 in seiner Urfassung zur Rechtskraft geführt. Im Jahr 2008 wurde die Planung im südlichen Teil geändert und ist in der Fassung der 1. Änderung bis heute gültig.

Der Inhaber des Landmaschinenhandels benötigt zur Erweiterung seines Betriebes Lagerflächen für landwirtschaftliche Gerätschaften und Fahrzeuge. Die Lagerung dieser Fahrzeuge und Geräte ist aufgrund der Festsetzungen im derzeit gültigen Bebauungsplan jedoch nicht zulässig, so dass eine Änderung erforderlich ist.

 

Da eine Mischgebietsfläche eine Mischung zwischen Wohnen und Gewerbe voraussetzt, der Änderungsbereich aber nur gewerbliche Nutzung vorsieht, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.09.2018 die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes beschlossen. In diesem eingeschränkten Gewerbegebiet sollen nur solche Betriebe und Anlagen zulässig sein, die nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB und gleichzeitig die Offenlage der Entwurfsplanung nach § 3 (2) BauGB beschlossen. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden schriftlich am Verfahren beteiligt.

 

Die Entwurfsplanung einschließlich des Textteiles (Begründung) liegt in der Zeit vom

 

05. November 2018 bis einschließlich 05. Dezember 2018

 

im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, und zwar

 

montags, mittwochs und donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr

dienstags und freitags von 08.00 bis 13.00

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Abgrenzung des Änderungsentwurfs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

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