Obwohl die Erweiterung der Gewerbehalle über das Baufenster und die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes abgedeckt sind, liegt die zukünftige Rangierfläche für die LKW’s außerhalb der bisherigen Gewerbeflächen, sodass eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren erforderlich ist.
Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 07.06.2018 den Änderungsbeschluss gefasst und die vorgestellte Planung als Entwurf beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplanentwurf liegt zusammen mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung
in der Zeit vom 25. Juni bis einschl. 25. Juli 2018
im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, von montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt
(siehe angehängte Bilddatei)
Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Offenlage Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Gerolstein, den 13.06.2018
Friedhelm Bongartz
Stadtbürgermeister