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Aktuelle Fallzahlen - Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung

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Auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie finden Sie täglich aktualisierte Informationen zum aktuellen Stand des Infektionsgeschehens in Rheinland-Pfalz.

In der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der 10. Corona-Bekämpfungs-verordnung Rheinland-Pfalz werden einzelne Bereiche neu geregelt.

Sport

Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.


Gastronomie

Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.


Kita

Ab dem 1. August gilt für Kitas der Regelbetrieb. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen.


Die Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages verkündet und tritt am 15. Juli 2020 in Kraft.


Aktuelle Hygienekonzepte sowie einen Überblick über die Maßnahmen der Landesregierung finden Sie auf der Internetseite www.corona.rlp.de.

Zu den aktuellen Zahlen

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