In der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der 10. Corona-Bekämpfungs-verordnung Rheinland-Pfalz werden einzelne Bereiche neu geregelt.
Sport
Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
Gastronomie
Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.
Kita
Ab dem 1. August gilt für Kitas der Regelbetrieb. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen.
Die Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages verkündet und tritt am 15. Juli 2020 in Kraft.
Aktuelle Hygienekonzepte sowie einen Überblick über die Maßnahmen der Landesregierung finden Sie auf der Internetseite www.corona.rlp.de.