Zum Inhalt springen

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gerolstein Nord IV – Sandborn“ gem. §§ 13 a und 13 b Baugesetzbuch (BauGB) Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB

Hinweis_3x2_Fotolia_168620152_S.jpg

Bauleitplanung der Stadt Gerolstein

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gerolstein Nord IV – Sandborn“ gem. §§ 13 a und 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadt Gerolstein beabsichtigt, am nördlichen Stadtrand in Erweiterung der dortigen Baugebiete Gerolstein Nord I bis III das Gebiet „Gerolstein Nord IV – Sandborn“ zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein ist dieses Gebiet bereits als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan Gerolstein Nord IV – Sandborn greift auf die Flächen der ehemaligen Straßenmeisterei zurück und setzt diese gem. § 13 a BauGB als Mischgebiet (MIg2) fest, in welchem alle mischgebietstypischen Nutzungen gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig sein sollen.

Dieser Bereich wird nun nach Norden erweitert, um am nordwestlichen Stadtrand Gerolsteins ein nutzungsgegliedertes Mischgebiet als Gesamtgebiet entstehen zu lassen. In der Mischgebietsfläche MIg1 sollen nach § 13 b BauGB in erster Linie Wohnnutzungen, die sonstigen Gewerbebetriebe nur als Ausnahme zulässig sein.

Die ursprünglich angedachte und in Verfahren der ersten Planoffenlage eingebrachte Lösung eines allgemeinen Wohngebietes (WA), beschränkt auf den nördlichen Teil des Planungsgebiets – ohne Einbeziehung der ehem. Straßenmeisterei – wird aufgegeben.

 

Für das Plangebiet wurden immissionsschutzrechtliche Untersuchungen zum einen für das Gelände der ehem. Straßenmeisterei wie auch für den Schießstand des Stadt Gerolstein durchgeführt.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2018 den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gerolstein Nord IV – Sandborn“ gefasst und den vorliegenden Bebauungsplan als Entwurf beschlossen.  Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen öffentlich auszulegen.

 

Neben dem Bebauungsplanentwurf werden folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:

  • Begründung von BKS Ingeniergesellschaft mbH, 54290 Trier (Stand Dezember 2018)
  • Textfestsetzungen von BKS Ingenieurgesellschaft mbH
  • artenschutzrechtliche Vorprüfung von ÖKOlogik GbR, 56244 Kuhnhofen
  • schallschutztechnische Stellungnahme P17-102/S1 von FIRU GfI mbH, 67655 Kaiserslautern
  • Schallschutztechnische Untersuchung P18-094 zum Betrieb des Schießstandes des Schießsportvereins Gerolstein 1965 e.V.

 

Die v.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom

 

28. Dezember 2018 bis einschl. 31. Januar 2019

 

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr öffentlich aus.

Die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Offenlage Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 b BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

 

Gerolstein, 14.12.2018

 

 

 

Friedhelm Bongartz

Stadtbürgemeister

Unbenannt.JPG
Zurück