Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 28.05.2018 bis 11.06.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 107, zur Einsichtnahme durch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im Bezirk der Jagdgenossenschaft Gerolstein gelegenen Grundstücke aus. Das Jagdgenossenschaftskataster kann auch von Beauftragten mit entsprechender Vollmacht eingesehen werden.
Befriedete Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind gemäß § 8 des Landesjagdgesetzes nicht im Kataster aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass Eigentumsveränderungen durch die neuen Eigentümer zur Berichtigung des Katasters angezeigt werden müssen.
Sofern bis zum Ablauf der Auslegungsfrist keine Eigentumsveränderungen angezeigt bzw. Einsprüche eingelegt werden, gilt das Jagdgenossenschaftskataster als festgestellt.
Friedhelm Bongartz
Jagdvorsteher