Bei der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein ist zum 01. Januar 2019 die Stelle
der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters
zu besetzen.
Die künftige Verbandsgemeinde Gerolstein liegt im Landkreis Vulkaneifel. Der Verbandsgemeinde werden 36 Ortsgemeinden und 2 Städte mit insgesamt rd. 30.800 Einwohnern angehören. Die Stadt Gerolstein wird Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung.
Zeitgleich mit der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters findet die Wahl des Verbandsgemeinderates der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein statt. Wahlgebiet ist das gemeinsame Gebiet der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll. In den bisherigen drei Verbandsgemeinderäten sind die Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Wählergruppen „Freie Wählergemeinschaft Landkreis Vulkaneifel e.V.“, „Sturm im Wald e.V.“ und „Bürgerliste Bürgerwille“ vertreten.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, dem21. Oktober 2018 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Eine evtl. Stichwahl findet am Sonntag, dem 04. November 2018 statt.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Art. 116, Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik ist, am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist. Ferner hat die Bewerberin / der Bewerber die Gewähr dafür zu bieten, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, nach der Wahl ihren Wohnsitz in der künftigen Verbandsgemeinde Gerolstein zu nehmen.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren. Die Besoldung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist entsprechend der Kommunalbesoldungsverordnung Rheinland-Pfalz nach der Besoldungsgruppe B 4 vorgesehen; eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 5 ist frühestens nach Ablauf einer Amtszeit von zwei Jahren möglich. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen, termingerechten Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber/in nach Maßgabe des § 62 Kommunalwahlgesetzes Reinland-Pfalz erforderlich. Förmliche Wahlvorschläge sind bis Montag, den 03. September 2018, 18:00 Uhr einzureichen.
Weitere Einzelheiten zur Einreichung der Wahlvorschläge ergeben sich aus der amtlichen Wahlbekanntmachung, die spätestens am 13.08.2018 auf den Internetseiten www.gerolstein.de,www.hillesheim.de und www.oberekyll.de veröffentlicht wird.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, die Bewerbung den politischen Parteien und Wählergruppen, die in den jetzigen Verbandsgemeinderäten vertreten sind, zur Verfügung zu stellen.
Bewerbungen mit den aussagefähigen Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Anzeige (keine Ausschlussfrist!) erbeten an
Herrn Beauftragten und Wahlleiter Matthias Pauly
Kennwort: Bürgermeisterwahl
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Kyllweg 1, 54568 Gerolstein