Zum Inhalt springen

Bauleitplanung der Stadt Gerolstein 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hillenseifen II – Camping“, Gerolstein-Hinterhausen Frühzeitige Offenlage nach § 3 (1) Baugesetzbuch

Aktuelles_Fotolia_79729700_S_3x2.jpg

Vor einigen Monaten wurde das Zentralgebäude im Waldferienpark Hillenseifen im Stadtteil Gerolstein-Hinterhausen sowie der Campingplatz durch einen neuen Eigentümer übernommen.

Vor einigen Monaten wurde das Zentralgebäude im Waldferienpark Hillenseifen im Stadtteil Gerolstein-Hinterhausen sowie der Campingplatz durch einen neuen Eigentümer übernommen.

 

Dieser neue Eigentümer beabsichtigt nun, den Campingplatz zu erweitern und die in der Ursprungsplanung vorgesehene Maßnahmefläche entsprechend zu verlegen. Hierzu ist jedoch die Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hillenseifen II – Camping“ erforderlich.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 über das Vorhaben beraten und den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Hillenseifen II – Camping“ zu ändern und zu erweitern. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Offenlage nach § 3 (1) beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient einer frühen Information über die „allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung“ (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden schriftlich am Verfahren beteiligt.

 

Die Vorentwurfsplanung einschließlich des Textteiles (Begründung) liegt in der Zeit vom

 

05. November 2018 bis einschl. 05. Dezember 2018

 

im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, und zwar

 

montags, mittwochs und donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr

dienstags und freitags von 08.00 bis 13.00

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Abgrenzung des Bebauungsplan-Vorentwurfs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass während der frühzeitigen Offenlage Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 

Gerolstein, den 19.10.2018

 

 

 

 

Friedhelm Bongartz

Stadtbürgermeister

Hinterhausen.jpg
Zurück