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Bauleitplanung der Stadt Gerolstein

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Aufstellung des Teilbebauungsplanes „Im Hostert“ gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadt Gerolstein hat das Gelände der ehemaligen Drahtfabrik Oos im Jahr 2009 käuflich erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden bereits mehrere Versuche unternommen, das Gelände zu reaktivieren und einer anderen Nutzung zuzuführen.

Der Stadtrat Gerolstein hat dann in seiner Sitzung am 28.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungssplan „Lindenstraße / Am Auberg“ gefasst und eine Veränderungssperre eingerichtet.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 19.02.2019 wurde der Verkauf des Geländes der ehemaligen Drahtfabrik an einen Privatinvestor beschlossen. Um die vom Investor vorgesehen Bauvorhaben realisieren zu können, soll für den Teilbereich der Drahtfabrik und das nähere Umfeld ein Teil-Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Stadtrat hat daher in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Teilbebauungsplan „Im Hostert“ gefasst. Um die vom Investor vorgesehen Bauvorhaben realisieren zu können, soll für den Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes ein Urbanes Gebiet nach § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Der Bebauungsplanentwurf liegt zusammen mit den Textfestsetzungen sowie der Begründung in der Zeit vom

 

17. Juni 2019 bis einschl. 17. Juli 2019

 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein, Zimmer 211 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08.00 – 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen während der Offenlage auch im Internet unter www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen zum Download bereit.

 

Die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt

dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

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