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Bauleitplanung der Stadt Gerolstein

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Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Gemarkung Gerolstein, Flur 9, unweit des Waldfriedhofes

 

Der Grundstückseigentümer des betroffenen Grundstückes hatte zwecks Errichtung mehrerer Gebäude einen Bauantrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht. Da sich das Grundstück jedoch im Außenbereich befindet, wurde der Bauantrag abgelehnt. Um eine Baugenehmigung erhalten zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. 

Auf Empfehlung des Bauausschusses hat der Stadtrat daher in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst, der hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht wird.

Gerolstein, den 06.01.2020

Uwe Schneider

Stadtbürgermeister

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