Auf Empfehlung des Bauausschusses hat der Stadtrat daher in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst, der hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht wird.
Gerolstein, den 06.01.2020
Uwe Schneider
Stadtbürgermeister