Zum Inhalt springen

Bauleitplanung der Stadt Gerolstein "Auf Scheid - 1. Erweiterung"

Scheidt.jpg

Bauleitplanung der Stadt Gerolstein

Bebauungsplan „Auf Scheid – 1. Erweiterung“

Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Rechtskraft gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Auf Initiative eines Privatinvestors hatte der Stadtrat Gerolstein in seiner Sitzung am 19.02.2019 die Erweiterung des Bebauungsplanes „Auf Scheid“ beschlossen, um die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses zu ermöglichen.

 

Das zu bebauende Grundstück liegt zwar im Außenbereich, grenzt aber unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf Scheid“ an, wo bereits alle Baugrundstücke bebaut sind. Der Stadtrat Gerolstein hat sich daher in seiner Sitzung am 19.02.2019 dazu entschlossen, den vorhandenen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Änderungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Planunterlagen wurden gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 01.04.2019 bis einschl. 30.04.2019 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 22.03.2019 veröffentlicht. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 05.04.2019 am Verfahren beteiligt.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2019 über die während der Offenlage bzw. während der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentliche Belange eingegangenen Stellungnahmen beraten und den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden am 06.06.2019 über das Ergebnis informiert.

 

Stadtbürgermeister Bongartz hat die Satzung am 03.06.2019 ausgefertigt und die Bekanntmachung zur Erlangung der Rechtskraft angeordnet. Mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB erlangt der Bebauungsplan „Auf Scheid – 1. Erweiterung“ Rechtskraft. Der Planbereich ist nachfolgend auszugsweise abgedruckt. Maßgebend ist die Festsetzung in der Planurkunde.

 

Zurück