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Bauleitplanung der Stadt Gerolstein - Gewerbegebiet Vulkanring/Bewingen

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Bauleitplanung der Stadt Gerolstein

Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gerolstein-Bewingen, 1. Erweiterung – 4. Änderung“

Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Rechtskraft gem. § 10 Baugesetzbuch

(BauGB)

 

Ein im Gewerbegebiet Gerolstein-Bewingen ansässiges Logistik-Unternehmen beabsichtigt die Erweiterung des Zustellstützpunkt durch die Errichtung einer zusätzlichen Halle sowie eine optimierte verkehrliche Andienung.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat daher in seiner Sitzung am 19.02.2019 die 4 Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gerolstein-Bewingen, 1. Erweiterung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit den Textfestsetzungen sowie die Begründung haben in der Zeit vom 25.03. bis 26.04.2019 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich ausgelegen. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 15.03.2019 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Gelange wurden mit Schreiben vom 26.03.2019 am Verfahren beteiligt.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2019 über die während der Offenlage bzw. während der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentliche Belange eingegangenen Stellungnahmen beraten und den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 06.06.2019 über das Ergebnis informiert.

 

Stadtbürgermeister Bongartz hat die Satzung am 03.06.2019 ausgefertigt und die Bekanntmachung zur Erlangung der Rechtskraft angeordnet. Mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB erlangt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gerolstein-Bewingen, 1. Erweiterung, 4. Änderung“ Rechtskraft. Der Planbereich ist nachfolgend auszugsweise abgedruckt. Maßgebend ist die Festsetzung in der Planurkunde.

Auszug_Planurkunde_04.jpg
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