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Bauleitplanung der Stadt Gerolstein

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3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bewingen – 1. Erweiterung“

Mitteilung über Rechtskraft nach § 10 BauGB

Ein im Gewerbegebiet Gerolstein-Bewingen ansässiges Logistikunternehmen beabsichtigt, den Zustellstützpunkt zu erweitern. Die hierfür erforderliche Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Stadtrates Gerolstein am 20.03.2018 beschlossen.

Die in der Sitzung am 07.06.2018 beschlossene Offenlage der Entwurfsplanung fand in der Zeit vom 02.07. bis einschl 02.08.2018 in Zimmer 211 des Rathauses der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten statt. Auf die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt „et Blättchen“ der Verbandsgemeinde Gerolstein am 22.06.2018 hingewiesen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich im schriftlichen Verfahren beteiligt.

Die während der Offenlage bzw. TöB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Sitzung des Stadtrates am 18.09.2018 beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung wurde gem. § 10 BauGB der Satzungsbeschluss gefasst.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bewingen – 1. Erweiterung“ ist nachstehend auszugsweise abgedruckt. Maßgebend sind die Darstellungen in der Planurkunde.

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