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Bebauungsplan „Brunnengelände und Umfeld – 1. Änderung“ Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB

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Die Stadt Gerolstein wurde im Jahr 2016 in das Programm „Stadtumbau West“ aufgenommen. Voraussetzung für diese Förderung war u.a. die Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), zu dessen Umsetzung wiederum die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnengelände und Umfeld“ erforderlich war.

 

Eine ortsansässige Orthopädie beabsichtigt, seinen Firmensitz in Gerolstein zu erweitern. Da dies am bestehenden Standort nicht möglich ist, wird der Neubau auf einem Grundstück in Gerolstein, Brunnenstraße angestrebt.

 

Hierzu ist jedoch der rechtskräftige Teilbebauungsplan „Brunnengelände und Umfeld“ entsprechend zu ändern. Der Stadtrat Gerolstein hat daher in seiner Sitzung am 23.05.2019 den entsprechenden Änderungsbeschluss gefasst und die Verwaltung mit der Offenlage der Planunterlagen beauftragt. Der Bebauungsplan soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren geändert werden. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Die Entwurfsplanung zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Brunnengelände und Umfeld“ liegen in der Zeit vom

 

28. Juni bis einschl. 29. Juli 2019

 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein, Zimmer 211 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08.00 – 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen während der Offenlage auch im Internet unter www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen zum Download bereit.

 

Die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt

dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Offenlage Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Gerolstein, den 14.06.2019

 

 

 

Friedhelm Bongartz

Stadtbürgermeister

 

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