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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gerolstein vom 05.11.2018 für das Haushaltsjahr 2018

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Der Stadtrat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1  Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

 

gegenüber

bisher

Euro

erhöht

um

Euro

vermindert

um

Euro

nunmehr fest-gesetzt auf

Euro

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge

17.752.920,00

744.650,00

-267.190,00

18.230.380,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

17.578.460,00

338.770,00

-44.870,00

17.872.360,00

der Jahresfehlbetrag/-überschuss

174.460,00

+405.880,00

-222.320,00

+358.020,00

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

die ordentlichen Einzahlungen

16.863.490,00

700.230,00

-267.190,00

17.296.530,00

die ordentlichen Auszahlungen

16.369.540,00

246.080,00

-44.870,00

16.570.750,00

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

+493.950,00

+454.150,00

-222.320,00

+725.780,00

 

die außerordentlichen Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

die außerordentlichen Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

 

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

3.065.310,00

379.520,00

-563.000,00

2.881.830,00

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

4.092.840,00

669.420,00

-950.000,00

3.812.260,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.027.530,00

-289.900,00

+387.000,00

-930.430,00

 

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

1.065.720,00

0,00

-135.290,00

930.430,00

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

532.140,00

193.640,00

0,00

725.780,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

+533.580,00

-193.640,00

-135.290,00

+204.650,00

 

 

 

 

 

§ 2  Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:

 

 

Euro

 

Euro

zinslose Kredite von bisher

0,00

auf

0,00

verzinste Kredite von bisher

1.027.530,00

auf

930.430,00

zusammen von bisher

1.027.530,00

auf

930.430,00

 

 

 

§ 3  Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird von 0 € auf 258.800 € erhöht.

 

 

§ 4  Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

 

§ 5 Gebühren und Beiträge

 

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) - in der derzeit gültigen Fassung - werden nicht geändert.

 

 

§ 6 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 in Höhe von 27.286.351,52 € erhöht sich voraussichtlich auf 27.644.371,52 €. 

 

 

Stadt Gerolstein, 05.11.2018

 

gez.

Friedhelm Bongartz

Stadtbürgermeister

 

 

Genehmigt gem. §§ 98, 95 Abs. 4 Nr. 1, 2 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. Schreiben vom 25.10.2018, AZ.: 1-11821-Stadt Gerolstein.

 

Von dem in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der verzinsten Kredite in Höhe von 930.430 € wird nur ein Teilbetrag von 915.430 € genehmigt.

 

Für den „Allgemeinen Grunderwerb, Leistung 11410, Kreditbedarf 10.000 €“ wird die Einzelgenehmigung vorbehalten soweit die Auszahlungen bezogen auf den Einzelfall mehr als 5.000 € betragen.

 

 

 

(DS)                                                                                                             Daun, den 25.10.2018

                                                                                                            Kreisverwaltung Vulkaneifel

                                                                                                           im Auftrage: Günter Willems

 

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 12.11.2018 bis einschließlich Dienstag, 20.11.2018, von Montag bis Donnerstag während der Dienstzeiten von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr  in der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, Zimmer 105, öffentlich aus.

 

 

Hinweis:

Entsprechend der Vorschriften des § 24 Abs. 6 (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

Dies gilt nicht, wenn

 

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

 

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

 

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

 

Stadt Gerolstein                                                                              Verbandsgemeinde Gerolstein

 

gez.                                                                                                gez.

Friedhelm Bongartz                                                                        Matthias Pauly

Stadtbürgermeister                                                                         Beauftragter

 

 

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