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Bekanntmachung des Haushaltsplanentwurfs für den Haushalt 2021 der Stadt Gerolstein

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  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 20201 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 20201 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 20.11.2020 dem Stadtrat zu.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer 107, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgt am 09.12.2020.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gerolstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich oder elektronisch (postgerolsteinde) an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kylweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen.

Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Stadt Gerolstein, 16.11.2020

gez. Uwe Schneider, Stadtbürgermeister

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