Die Notfallbetreuung gilt für Kinder,
- deren Elternteile keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben,
- deren Elternteile beide wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben. Dazu zählen Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Bundeswehr sowie Lehrkräfte, Erzieherinnen/Erzieher und Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,
- deren Elternteil alleinerziehend ist und sonst keine Möglichkeit hat, der Berufstätigkeit nachzugehen.
Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn das Kind
- Krankheitssymptome aufweist
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
- sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.
Bei Fragen dazu erreichen Sie uns unter der Telefonhotline 06591 13-3333.
Bei medizinische Fragenhat die Landesregierungeine Hotline geschaltet unter 0800-5758100 (Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr, Sa/So 10.00 – 15.00 Uhr)
Weitere Informationen auf der Seite der Verbandsgemeinde Gerolstein:
Auch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifelkreis in Daun erhalten Sie aktuelle Informationen:
Auch das Land Rheinland-Pfalz hat eine Hotline für Fragen zur Kita-Betreuung eingerichtet, mit der Tel. 06131 967 500. Erreichbar täglich 8 - 18 Uhr und am Wochenende 10 - 15 Uhr.