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Die Stadt Gerolstein hat am 23.05.2019 die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB beschlossen

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Die Stadt Gerolstein wurde 2016 in das Förderprogramm „Stadtumbau – Innenstadt mit Brunnengelände“ aufgenommen. Ziel der Stadt Gerolstein ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung für die Gerolsteiner Innenstadt anzustoßen.

Die Stadt Gerolstein wurde 2016 in das Förderprogramm „Stadtumbau – Innenstadt mit Brunnengelände“ aufgenommen. Ziel der Stadt Gerolstein ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung für die Gerolsteiner Innenstadt anzustoßen.

 

Im März 2018 wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) vom Stadtrat beschlossen und mit der ADD als Basis der Förderung einzelner Maßnahmen abgestimmt.

 

Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes sowie zur Aufstellung einer Sanierungssatzung sind in der Ergänzung zum ISEK vertiefende Untersuchungen nach § 141 BauGB erforderlich.

 

Die Stadt Gerolstein hat am 23.05.2019 die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung nach

 § 141 BauGB beschlossen.

 

Mit der vorbereitenden Untersuchung werden Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Durchführung einer Sanierung, über die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge (Nachweis der städtebaulichen Missstände) sowie die anzustrebenden Ziele (Sanierungsziele) und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen.

 

 

Der Stadtrat der Stadt Gerolstein hat am 11.08.2021 folgenden Beschluss zum Stadtumbau Innenstadt mit Brunnengelände – Beschluss Vorbereitende Untersuchung zur Festlegung eines Sanierungsgebietes gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die vorgeschlagene Abgrenzung des Sanierungsgebietes als Sanierungsgebiet festzulegen und die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Abgrenzung Sanierungsgebiet:

 

Förderung von Modernisierungen und Instandhaltungen

 

Die Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie der Stadt Gerolstein vom 18.09.2018 ermöglicht die Sanierung von Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes. Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Kosten, bis höchstens 30.000 € je Objekt. Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung  – Umwelt und Bauen – Herr Werner Büsch, Tel. 06591/13-1014.

 

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