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Es tut sich was! - Das neue Buskonzept im VRT

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Seit Ende 2018 hat sich bei einem Teil der Buslinien im VRT schon einiges getan. Und auch in den kommenden Jahren wird sich sowohl für alle weiteren Buskunden als auch für die Busunternehmen im Verbund einiges ändern. Wie es dazu gekommen ist und welche Änderungen es in der Eifel, im Hunsrück und an der Mosel geben wird, erklären wir hier.

Warum wird das Busliniennetz überhaupt überarbeitet?

Einer der zentralen Gründe dafür ist der Rückgang der Schülerzahlen in Rheinland-Pfalz – aktuell um 2% pro Jahr. Das wird zur Herausforderung, schließlich sind Schüler derzeit die wirtschaftlich wichtigste Kundengruppe, da sie bei der Fahrt zur Schule häufig auf den Bus angewiesen sind. Besonders in den ländlichen Orten (Grundzentren) wie im Hunsrück oder der Eifel hat dieser Wandel zur Folge, dass nach und nach immer weniger Tickets verkauft werden. Dennoch muss das Angebot von Bus- und Schienenverkehr irgendwie finanziert werden. Die einzige Möglichkeit, die den Unternehmen bleibt, um wirtschaftlich agieren zu können, ist das Angebot herunterzuschrauben. Entsprechend fahren in einigen Ortsgemeinden die Busse teilweise nur noch zu Schulzeiten und sind damit für alle anderen ÖPNV-Nutzer nicht mehr attraktiv. Dies soll sich durch das neue Buskonzept ändern.

Doch wie kann das bewerkstelligt werden? Derzeit ist der Busverkehr innerhalb des VRT so organisiert, dass in den vier Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Vulkaneifelkreis die Verkehrsunternehmen einzelne Linienkonzessionen beantragen, indem sie beim Landesbetrieb Mobilität einen eigenwirtschaftlichen Antrag einreichen. Bei solch einem Antrag fahren sie die Strecke auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Das ist für Verkehrsunternehmen vor allem bei Linien mit vielen Fährgästen und vollen Bussen interessant. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Linien in Gemeinden mit wenigen Einwohnern, die wirtschaftlich unattraktiv sind. Findet sich kein Verkehrsunternehmen, dass die Strecke auf eigenes Risiko fahren möchte, wird die Linie entweder eingestampft oder von den Aufgabenträgern ausgeschrieben und das Verkehrsunternehmen, das die Ausschreibung gewinnt, erhält Ausgleichszahlungen, wenn zu wenig Fahrgäste mit dem Bus gefahren sind. An die finanzielle Unterstützung sind im Gegenzug auch Auflagen gebunden, sodass bestimmte Standards erfüllt werden. Diese Form der Vergabe von Verkehrsleistung nennt sich Bruttovertrag.

Was ändert sich durch die Linienbündel?

Eine entscheidende Änderung des Buskonzepts ist, dass in Zukunft Linien nicht mehr einzeln, sondern in einem sogenannten Linienbündel, ausgeschrieben werden. Ein Linienbündel setzt sich mehreren teils attraktiven sowie teils unattraktiven Linien zusammen, die im gleichen Gebiet liegen und zu einem Angebot zusammengefasst wurden. Hierdurch soll verhindert werden, dass es zu „Rosinenpickerei“ kommt, also private Unternehmen ausschließlich die wirtschaftlichen Linien betreiben und die unwirtschaftlichen Linien nicht mehr angeboten oder durch die öffentliche Hand finanziert werden. Kommt es zu einem Bruttovertrag bei der Vergabe eines Linienbündels erhalten die Verkehrsunternehmen Planungssicherheit für einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahre, in dem sie jährlich einen gewissen Betrag für den Betrieb der Linien erhalten (falls kein Unternehmen zuvor einen eigenwirtschaftlichen Antrag gestellt hat). Im Gegenzug bindet sich das Verkehrsunternehmen jedoch an die Auflagen, die die Aufgabenträger in einer europaweiten Ausschreibung der Verkehrsleistung vorschreiben. Dazu zählen z.B. ein fest vorgeschriebener Fahrplan mit einem hohen Fahrtenangebot, Mindestanforderungen an die Fahrzeuge, Gestaltung der Bushaltestellen aber auch der der Verbindungsqualität.

Anbindung nahezu aller Ortsgemeinden

Der in der Ausschreibung definierte Fahrplan sieht die Anbindung von nahezu allen Ortsgemeinden in dem jeweiligen Linienbündel vor. Neben den herkömmlichen Buslinien, die auf den Hauptachsen in der Regel jede Stunde bzw. jede zwei Stunden und auf den weniger befahrenen Strecken mehrmals täglich fahren, wird das Angebot in ländlich geprägten Gebieten wie etwa der Vulkaneifel um flexible bedarfsgesteuerte Angebote ergänzt. Dazu zählen z.B. RufBusse, die der Kunde vorher anrufen muss, wenn der Bus ihn an einer bestimmten Haltestelle abholen soll. Dieses Angebot sorgt dafür, dass auch kleineren Orten eine ausreichende Anbindung auch an die umliegenden Zentren zur Verfügung steht.

Das Ergebnis: Durch die Zusammenfassung der Linien, die Ausschreibung und den Einsatz der Rufbusse erhalten viele Orte in Zukunft eine Busverbindung mit einem geregelten Takt, wo in der Vergangenheit nur am Morgen und Mittag ein Schulbus gefahren ist.

Wann fahren in meinem Ort die Busse nach dem neuen Buskonzept?

Seite Ende 2018 bis ins Jahr 2025 erhalten die verschiedenen Regionen im VRT Stück für Stück ein neues Busangebot. Eine Übersicht ab wann auch an Ihrem Wohnort die Busse nach dem neuen Buskonzept fahren, finden Sie hier auf der VRT-Webseite: https://www.vrt-info.de/buskonzept

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