Förderung der Vereine und Organisationen in der Stadt Gerolstein
Bereits seit Jahren fördert die Stadt Gerolstein im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Vereine und Organisationen.
Die Stadt gewährt aufgrund ihrer Richtlinien finanzielle Zuwendungen für bauliche Investitionen, Anschaffung von z.B. Sport- und Spielgeräten, Musikinstrumenten und Jugendarbeit.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der zuständige Ausschuss; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschussanträge für das Jahr 2023 sind bis zum 25.09.2022 bei Stadtbürgermeister Uwe Schneider oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 3, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtig werden.