Liebe Vermieter,
Auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen werden in Rheinland-Pfalz auch Privatzimmervermieter und gewerbliche Kleinbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten regelmäßig befragt. Die Erhebung der Gäste und Übernachtungszahlen beschränkt sich dabei auf Städte und Gemeinden, die über ein staatlich verliehenes Prädikat als Fremdenverkehrsgemeinde, Erholungsort, Luftkurort oder Heilbad verfügen.
Zuständig für die Erhebung der Daten sind die Verbandsgemeindeverwaltungen, die diese Angaben monatlich an das statistische Landesamt Bad Ems weiterleiten. Dort fließen die Daten in die landesweite „Fremdenverkehrsstatistik“ ein.
Wir möchten alle Inhaber von Ferienwohnungen / Privatquartiere mit bis zu 10 Betten an Ihre Auskunftspflicht erinnern und bitten, bis zum 03. des Folgemonates die Gäste- und Übernachtungszahlen zu melden:
** das dafür vorgesehene Formular finden Sie hier und im Anhang unten***
Verbandsgemeinde Gerolstein
Kyllweg 1
Statistikstelle
54568 Gerolstein
heike.babendererdegerolsteinde
Die Erhebung und Weiterleitung der gemeldeten Daten erfolgt ausschließlich für den gesetzlichen Zweck der „Fremdenverkehrsstatistik“.
Betriebe über 10 Betten melden ihre Gäste- und Übernachtungszahlen direkt an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz, 56128 Bad Ems.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.