VON MARIO HÜBNER
GEROLSTEIN/KELBERG/DAUN | Ob Hochzeits- oder Familienfeiern, Geburtstage oder Jubiläen: Wer derzeit etwas zu zelebrieren hat und dies in großem Rahmen machen möchte, muss kreativ sein: Denn obwohl die jüngste Corona-Lockerung Feiern mit bis zu 75 Personen in öffentlichen Gebäuden zulässt (siehe Info), bleiben die Gemeindehäuser in den Gerolsteiner Stadtteilen vorerst geschlossen.
Auf TV-Anfrage sagte die Erste Stadtbeigeordnete Irmgard Dunkel (CDU), die derzeit Stadtbürgermeister Uwe Schneider vertritt: „Übereinstimmend sind wir der Auffassung, derzeit noch keine Gemeindehäuser für Veranstaltungen zu öffnen. Dies gilt zunächst bis Ende Juli 2020.“ Sollten sich in kurzer Zeit weitere Lockerungsmöglichkeiten ergeben, würden diese kurzfristig geprüft und und bekanntgegeben werden. Das sei das Ergebnis einer Besprechung unter den Beigeordnete sowie Vertretern des zuständigen Fachbereichs der Verwaltung.
Bernd Schmitz, Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Gerolstein, begrüßt diese Entscheidung: „Von unserer Seite gibt es keine Empfehlung, die Gemeindehäuser bereits zu öffnen.“ Eine Aussage darüber, wann das passiere, wollte er nicht treffen. Er sagte nur: „Das liegt letztlich in der Kompetenz des Stadtbürgermeisters, der Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher.“ Sein Fachbereich informiere die Verantwortlichen jeweils über die aktuellen Corona-Verordnungen und gebe, falls gewünscht, eine Empfehlung ab.
Und aktuell lautet diese eben: zulassen. „Denn es gibt ja nach wie vor einiges zu beachten: Es muss ein Desinfektionsspender aufgestellt werden, die Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht sollten möglichst (müssen aber nicht, Anmerkung der Redaktion) eingehalten und die Kontaktdaten aller Anwesenden müssen festgehalten und einen Monat aufbewahrt werden. Dafür ist der Veranstalter zuständig. Einer muss den Hut aufsetzen“, sagt Schmitz.
Auch von den VG-Verwaltungen in Daun und Kelberg gibt es keine „Vorschriften“ für die Kommunen, wie sie mit den Bürgerhäusern verfahren sollen. „Die Vermietung liegt ja im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ortsgemeinde, deren Vertreter entscheiden von Fall zu Fall über eine Vermietung ihrer Gemeindehäuser und Grillhütten“, sagt Karin Ternes, Büroleiterin der VG-Ve rwaltung in Kelberg.
Bereits seit Mitte März sind die Gemeindehäuser geschlossen. Für die Bürger bedeutet das eine drastische Reduzierung von Freizeitaktivitäten, da sich in den Gemeindehäusern oftmals ein Großteil des dörflichen Lebens abspielt, da dort Turn- und Bastelstunden ebenso angeboten werden wie Kaffekränzchen oder ein Dämmerschoppen.
Für die Kommunen wiederum geht mit der Schließung zudem ein spürbarer Einnahmeverlust einher, da die Vermietungen der Säle ein nicht unerheblicher Faktor in der Gemeindekasse ist. Am Beispiel des Stadtteils Lissiningen – das exemplarisch auch für die Situation in anderen Stadtteilen stehen kann – wird das deutlich: Laut Verwaltung lagen die Einnahmen aus Vermietung im coronagebeutelten ersten Halbjahr dieses Jahres um zwei Drittel niedriger als im gleichen Vorjahreszeitraum: Wurden 2019 von Januar bis Anfang Juli noch 3930 Euro eingenommen, waren es im vergleichenbaren Zeitraum 2020 nur noch 1230 Euro.
INFO
Die Auflagen machen es eigentlich möglich
(aff) Aktuell gilt die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz. Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage sind mit bis zu 75 Personen unter Einhaltung der Abstandsgebote möglich. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 350 anwesenden Personen möglich. Im geschlossenen Raum sind je nach Raumgröße und Sitzabstand für Veranstaltungen (keine Feste) bis zu 150 Personen möglich. Für alle Treffen sind das Tragen von Masken beim Verlassen eines Platzes sowie andere Auflagen verpflichtend. Quelle: www.corona.rlp.de
Quelle:
Trierische Volksfreund hier: