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Gerolstein und seine Stadtrechte

Erstellt von Hans-Josef HUNZ | |   Startseite gerolstein.org  Kernstadt
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Hintergründe und Auswirkungen

Am 28. August 1336 - also heute vor 690 Jahren -  verlieh Kaiser Ludwig der Bayer dem

Flecken Gerhardstein die Stadtrechte. Dies geschah auf Bitte von Gerhard V. von Blankenheim, der wegen seiner großen Verdienste um Kaiser und Reich bei Kaiser Ludwig in hohem Ansehen stand.

Das Original der Verleihungsurkunde ist leider nicht mehr vorhanden. Die älteste Abschrift der Urkunde stammt vom 4. Dezember 1571 und befindet sich im Landeshauptarchiv Koblenz. In der Urkunde heißt es u. a.:

 

Wir, Ludwig, von Gottes Gnaden Römischer Kaiser und Mehrer des Reiches, tun allen kund und zu wissen:

Aufgrund der treuen Dienste, die uns der Edelmann Gerhard V. von Blankenheim, Herr zu Kasselburg und Gerhardstein, geleistet hat und weiterhin leisten wird, und auf seine demütige Bitte hin, verleihen wir den Bewohnern unseres Fleckens Gerhardstein besondere Gnade und Freiheit.

Mit unserer kaiserlichen Gewalt gestatten wir ihnen, ihren Ort nach Stadtrecht mit Mauern, Gräben und Wehranlagen zu befestigen und zu schützen, wie es einer rechtmäßigen Stadt zukommt. Ferner verleihen wir ihnen das Recht, auf ewige Zeiten an jedem Sonntag einen Wochenmarkt abzuhalten. Darüber hinaus gewähren wir ihnen zwei Jahrmärkte…

 

Ausschlaggebend für eine mittelalterliche Stadt war das Recht, sich mit Mauern und Gräben zu bewehren; die Stadtmauer war das wesentliche äußere Merkmal der Stadt. Die Gerolsteiner Stadtmauer ist heute noch an einigen Stellen unterhalb der Löwenburg sichtbar. Die Mauer war rd. 700  m lang und besaß drei Stadttore (Westtor, Mühlentor, Osttor) sowie das Tor direkt an der Löwenburg.

Mit der Verleihung des Stadtrechts verbunden war das Recht, regelmäßig Märkte abzuhalten. Jeder Markt stand unter dem besonderen königlichen Friedensgebot. Der Bruch des Marktfriedens war unter Strafe gestellt. Gerolstein hatte für seine Märkte eigene Maße und Gewichte eingeführt.

Die „befreiende Stadtluft“ übte stets eine starke Anziehungskraft auf das umliegende Land aus. Neben einigen Rechten und Freiheiten, die vom Stadtrecht ausgingen, wird auch die

Sicherheit wichtig gewesen sein, die den Menschen innerhalb der Stadtmauern geboten wurde. Auch die Bewohner von Sarresdorf wanderten nach und nach in den Burgflecken Gerolstein ab. Das Dorf auf der gegenüberliegenden Seite der Kyll, dass bereits im Jahre 893 als „Sarensdorpht“ urkundlich erwähnt wurde, war Anfang des 18. Jahrhunderts weitgehend entvölkert.

Das Leben in der kleinen Stadt wird sich nicht sonderlich vom Landleben unterschieden haben. Viele Stadtbürger blieben Bauern und bestellten weiterhin ihre Felder vor der Stadtmauer. Innerhalb der Stadtmauer drängten sich die Häuser auf engen Parzellen, auf denen  Wohnung, Werkstatt oder Laden, Stallungen und Hausgarten Platz finden mussten. Die enge Bebauung ist heute noch in den Straßen unterhalb der Löwenburg erkennbar. Der wohl einzige unbebaute Platz lag gegenüber dem „Alten Rathaus“ und war vermutlich der damalige Marktplatz.

Die Stadtrechte für Gerolstein wurden immer wieder durch die jeweiligen Landesherren und im Jahre 1653 auch durch Kaiser Ferdinand III. bekräftigt. Durch die „neue preußische Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856“ wurden Gerolstein - wie vielen anderen kleinen Städten - die Stadtrechte aberkannt, weil die Einwohnerzahl unter 10.000 lag. Infolge verheerender Kriegsschäden und Zerstörungen war die Einwohnerzahl zu diesem Zeitpunkt auf nur noch 777 Einwohner gesunken.

Erst im Jahre 1953 erlangte Gerolstein auf Antrag des Stadtrates seine Stadtrechte wieder. Durch den damaligen Ministerpräsident Peter Altmeier wurde am 07. Juni 1953 die Urkunde zur Wiederverleihung der Stadtrechte an Bürgermeister Paul Serwas ausgehändigt. Mit der Wiederverleihung der Stadtrechte wurde insbesondere die Aufbauleistung nach der weitgehenden Zerstörung im 2. Weltkrieg gewürdigt. Es wurde festgestellt, dass sich Gerolstein wieder zu einem Ort mit politischer und wirtschaftlicher Bedeutung in der Eifel entwickelt habe. Zeitgleich mit der Wiederverleihung der Stadtrechte wurde das „Progymnasium Gerolstein“,  das heutige St.-Matthias Gymnasium, in Anwesenheit des Ministerpräsidenten eingeweiht.

In der Vergangenheit wurde die Verleihung der Stadtrechte an Gerolstein jeweils im Rahmen größerer Veranstaltungen gefeiert, so z.B.

- die „600 Jahrfeier“ im Jahre 1936, im Zusammenhang mit der Eröffnung des damaligen Hindenburgplatzes (heute Brunnenplatz),

- die „Wiederverleihung der Stadtrechte“ im Juni 1953,

- eine Festwoche anlässlich der „650 Jahrfeier“ im Sommer 1986,

- ein Stadtfest mit historischem Festumzug anlässlich der „50-jährigen

   Wiederverleihung der Stadtrechte“ im Jahre 2003.

 

Im Juni 2028 jährt sich die „Wiederverleihung“ zum 75. Mal und im Jahre 2036 ist der 700. Jahrestag der erstmaligen Stadtrechtsverleihung sicherlich ein besonderer Anlass für ein Stadtfest.

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