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Hinweis zum Betrieb von Rasenmähern und Freischneidern

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Hinweis zum Betrieb von Rasenmähern und Freischneidern

Wir weisen darauf hin, dass der Betrieb von Rasenmähern in Gebieten, die dem Wohnen dienen, an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig ist. Rasenmäher, sofern diese gewerblich genutzt werden, dürfen darüber hinaus auch an Werktagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr betrieben werden. Der Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern / Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern ist werktags nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr gestattet.

 

Verbandsgemeindeverwaltung

- örtliche Ordnungsbehörde -

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