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Hundekot

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Hundehaltung


Insbesondere in Gerolstein-Nord wurden zuletzt vermehrt Verunreinigungen durch Hundekot festgestellt. Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 05.06.2019 haben Halter und Führer von Hunden dafür zu sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden.

Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Hundehalter und -führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. Es ergeht hiermit an alle Hundehalter die Aufforderung, die Hundehaltung entsprechend den rechtlichen Bestimmungen wahrzunehmen und den Hundekot unverzüglich nach dem Geschäft des Hundes zu beseitigen. Festgestellte Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung

-örtliche Ordnungsbehörde-

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