Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Hundehalter und -führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. Es ergeht hiermit an alle Hundehalter die Aufforderung, die Hundehaltung entsprechend den rechtlichen Bestimmungen wahrzunehmen und den Hundekot unverzüglich nach dem Geschäft des Hundes zu beseitigen. Festgestellte Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Verbandsgemeindeverwaltung
-örtliche Ordnungsbehörde-