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Katzenbesitzer aufgepasst!

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An alle Katzenbesitzer,
Vom 14. bis 25. Januar 2019 finden wieder die Kastrationswochen für Katzen statt.
Alle teilnehmenden Tierärzte verzichten in dieser Zeit auf einen Teil ihres Honorars für die Kastration.

Die Kastration der Tiere verhindert eine steigende Katzenpopulation und somit ein großes Katzenelend. Sie sollte Freigänger und Wohnungskatzen gleichermaßen betreffen!

Vorteile der Kastration:

- keine Rolligkeitssymptome

- kein übelriechendes Markieren

- geringere Aggression geg. Artgenossen

- geringere Infektionsübertragungen durch Wegfall von Paarungsbissen und

Revierkämpfen

- Reduzierung hormoneller Erkrankungen

- keine Unterbringungsnöte bei ungewolltem Wurf

Durch verringerten Fortpflanzungsdrang sind Verletzungen durch Revierkämpfe bei Katern und Krankheitsübertragungen wie Katzenaids und Leukose während des Paarungsaktes seltener.

Die Gefahr, bei der Suche nach Paarungspartnern auf den teils weiten Streifzügen im Straßenverkehr zu verunglücken, sinkt.

Eine Mutterkatze wird im Schnitt 8 Wochen nach einer Geburt rollig und kann wieder gedeckt werden. Bei sehr jungen Katzen kann es zu Schwergeburten kommen, die sie nicht überleben.

Unerwünschter Nachwuchs von Hauskatzen sorgt für eine regelrechte Katzenschwemme. Daher sollten alle Katzenbesitzer ihre Tiere frühzeitig kastrieren lassen.
Je jünger die Samtpfoten, desto besser verkraften sie die Kastration. Sinnvoll ist dieser Eingriff ab ca. 3-4 Monaten.
Ein Drittel aller Katzen landet als ungewollter Wurf im Tierheim, weil das Muttertier plötzlich geschlechtsreif war.

Auch die Schönheit einer Katze darf nicht dazu führen, sie als Wurfmaschine zu missbrauchen; Trächtigkeit und Geburt belasten das Weibchen.


Bitte nutzen Sie dieses Angebot der Tierärzte. Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Eifeltierheim e.V. durchgeführt. Mehr dazu im Internet: www.foerderverein-eifeltierheim.de.

Bei Rückfragen, bitte Frau Gabricevic: 06592 – 3725 kontaktieren.

Von der Kastrationskampagne profitieren ebenso die Verbandsgemeinden. Wenn hierdurch die jährliche Katzenflut, die auf die Tierheime und die Tierschutzvereine einstürzt, reduziert werden kann, verringert dies auch die Unterbringungs- und Behandlungskosten, die die Ordnungsämter leisten müssen.

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