Rund 7 ½ Jahre hat dieses Gesetzgebungsverfahren gedauert, ehe der dritte Gesetzentwurf zur Abstimmung kam. In dieser Zeit wurden mehrere wissenschaftliche Gutachten geschrieben, haben unzählige Verhandlungsrunden in kleiner oder großer Besetzung stattgefunden, es wurden Bürgerbefragungen und Bürgerentscheide durchgeführt und die drei VG-Räte sowie 38 Gemeinde- und Stadträte haben in der Summe deutlich über 100 Beschlüsse dazu gefasst.
Das „Fusionsgesetz“ ist mit seinen § 18 Paragrafen inhaltlich auf das Notwendige beschränkt. Erst aus der rd. 340-seitigen Begründung zum Gesetz wird deutlich, wie schwierig in diesem Fall die Abwägung zwischen verschiedenen Lösungsalternativen war. Ausschlaggebend für die jetzt geregelte „Dreier-Fusion“ war letztlich die Besorgnis, dass nur eine kreisinterne Lösung, bei der der Landkreis Vulkaneifel in seinen Grenzen und Zuständigkeiten nicht beeinträchtigt wird, verfassungskonform sein könnte.
Mit dem Beschluss des Landtages ist eines der längsten und schwierigsten Gesetzgebungsprozesse der Kommunal-und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz auf der landespolitischen Ebene abgeschlossen.
Das Fusionsgesetz regelt, dass vor dem Fusionstermin die Wahl eines Verbandsgemeinderates sowie die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters für die neue Verbandsgemeinde durchzuführen ist. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel ist berufen dafür einen Wahltermin festzusetzen. Die Vorbereitung für die Wahlen (Aufforderung zu Einreichung von Wahlvorschlägen, Stellenausschreibung etc.) werden unmittelbar nach der Festlegung des Wahltermins beginnen.
In vielen anderen Bereichen laufen die Vorbereitungen für eine Zusammenführung der drei Verwaltungen bereits seit Anfang des Jahres „auf Hochtouren“. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der drei Rathäuser sind an diesem einmaligen Projekt beteiligt. Durch die Projektarbeit sollen bei zahlreichen Verwaltungsaufgaben evtl. unterschiedliche Bearbeitungsweisen identifiziert und die jeweils „besten Lösungen“ für die künftige Bearbeitung gesucht werden. Bisher wurden rd. 200 Themen und Aufgaben erkannt, die nach Prioritäten entsprechend abzuarbeiten sind. Die Themen gehen von sehr komplexen und aufwändigen Aufgaben wie der Umstellung auf einheitliche Softwareanwendungen oder die Anpassung und Aufrüstung der IT-Infrastruktur über die Neufassung von Satzungen und Dienstvorschriften letztlich bis hin zur Vereinheitlichung von Formularen, Vorlagen etc.
Koordiniert wird dieses Projekt der Verwaltungen von einer 6-köpfigen Projektgruppe (je 2 Mitarbeiter aus den drei Verwaltungen). Bei Angelegenheiten die grundsätzliche Bedeutung haben oder mit hohen Kosten verbunden sind, wird die Projektgruppe um die drei Beauftragten der drei Verbandsgemeinden erweitert. In dieser erweiterten Projektgruppe werden notwendige Entscheidung getroffen oder Empfehlungen für die zuständigen politischen Gremien erarbeitet.