Jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit ist untersagt !!!
Folgende Einrichtungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen:
1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafes und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie; aber Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice sind zulässig),
2. Eisdielen, Eiscafes, Internetcafes und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen-und Außengastronomie),
3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten desTechnischen Überwachungsvereins - TÜV-) und ähnliche Einrichtungen,
5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen.
Bisher waren geschlossen:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze
- Schulen und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten
Verboten waren:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
- Übernachtungen nur zu touristischen Zwecken.
Bitte bleiben sie zu Hause!