Zum Inhalt springen

Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG)

Aktuelles_Fotolia_79729700_S_3x2.jpg

für das Vorhaben „Bf Gerolstein: Modernisierung der Verkehrsstation“ in der Verbandsgemeinde Gerolstein, Stadt Gerolstein, ca. von Bahn-km 100,9 bis Bahn-km 101,25 der Strecke 2631, Hürth-Kalscheuren – Ehrang, und ca. von Bahn-km -0,15 bis Bahn-km 0,2 der ehem. Strecke 3100, Gerolstein-Pronsfeld

 

Die o.g. Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 12.03.2018, Az. 551ppw/170-2016#014, liegt (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)

in der Zeit vom 01.06. bis einschließlich 15.06.2018

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein (Rathaus), Fachbereich 2, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr) zur Einsicht aus.

Die Entscheidung kann auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Standort Frankfurt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt die Entscheidung den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz):

 

Matthias Pauly

Beauftragter

Zurück