Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben „Bf Gerolstein: Modernisierung der Verkehrsstation“ in der Verbandsgemeinde Gerolstein, Stadt Gerolstein, von ca. Bahn-km 100,9 bis Bahn-km 101,25 der Strecke 2631, Hürth-Kalscheuren – Ehrang, und ca. von Bahn-km -0,15 bis Bahn-km ,02 der ehem. Strecke 3100, Gerolstein – Prosfeld
Die o.g. Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 12.03.2018, Az. 551ppw/170-2016#014, liegt (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 23. April bis 04. Mai 2018 einschließlich in Zimmer 211 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Entscheidung kann auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Standort Frankfurt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main eingesehen werden.
Mit den Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt die Entschei-dung den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
gez.
Matthias Pauly
Beauftragter