Diese hatten sich in größeren Gruppen in der Öffentlichkeit, unter außer Acht lassen des notwenigen Abstandes, getroffen. Die Vorgaben der 3. Corana- Verordnung, die solche Maßnahmen und auch das Einleiten von Ordnungswidrigkeiten- Anzeigen beinhalten, werden durch die örtlichen Polizeidienststellen, als auch durch die Ordnungsbehörden, restriktiv umgesetzt! Weitere Kontrollen dieser Art werden täglich, an stetig wechselnden Örtlichkeiten, durchgeführt.