Die 5. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt ab dem 03.05. Sie kann man hier nachlesen.
In dieser 5. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) ist geregelt, dass die Spielplätze wieder geöffnet werden dürfen (§ 4, Absatz 7)
Diese Verordnung tritt am 03.05.2020 in Kraft. (§ 16, Absatz 1)
Die Stadt Gerolstein (Kernstadt und Ortsteile) wird somit ab Sonntag die Kinderspielplätze wieder öffnen.
Ich weise darauf hin, dass auch weiterhin die Verordnungen zum Kontaktverbot in der Öffentlichkeit zu beachten sind
Hier ein Auszug aus der oben genannten Verordnung:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.
Zu anderen Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Ich freue mich, dass diese familienfreundliche Entscheidung getroffen wurde.
Uwe Schneider
Stadtbürgermeister
Hier noch ein Hinweis auf die AHA-Formel. Sie ist weiterhin zu beachten:
A wie Abstand halten,
H wie Handhygiene,
A wie Alltagsmaske tragen.