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Strafbarkeit von Verstößen gegen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen nach dem Infektionsschutzgesetz

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Bitte bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Regelungen.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft Trier, so wie die weiteren rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften, weisen aufgrund der Corona-Krise auf eine konsequente Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Maßnahmen auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes hin.

Die gesamte Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Trier finden Sie hier --> https://s.rlp.de/jsSNF

 

Quelle: Presseportal

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