Zum Inhalt springen

Ungebetener Krankenbesuch: Drohne kreist über Krankenhaus Gerolstein

010Polizei.jpg

Bereits zum zweiten Mal hat ein Unbekannter das Krankenhaus in Gerolstein mit einer Drohne umflogen. Warum das ein Fall für die Polizei ist.

Ein Späher fliegt über das Krankenhaus. Surrend wie ein Wespenschwarm gleitet er an den Wänden entlang und blickt durch die Fenster. Die Patienten hinter den Scheiben nehmen von der Drohne höchstens Lämpchen wahr, die durch die Dämmerung huschen. Doch jemand, der das fliegende Auge steuert, sieht sie ganz genau.

Zum ersten Mal haben Mitarbeiter des Krankenhauses das Fluggerät am sechsten April gesichtet. Am Sonntagabend gegen 22.10 Uhr schwirrte der Mini-Helikopter dann erneut über die Einrichtung. Er soll dem Klinikum dabei sehr nahe gekommen sein, berichten Zeugen.

 


 

Regeln für Drohnenpiloten

Laut einer Studie gibt es in Deutschland rund 500 000 Drohnen. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Geräte etwa verdreifacht. Die meisten sind im Privatbesitz. Steuern darf die Flugroboter jeder. Einen Führerschein braucht es nicht. Regeln gibt es aber trotzdem: Geflogen werden darf nicht über Krankenhäusern, Militäranlagen, Gefängnissen, Kraftwerken und Flughäfen. Auch über großen Menschenmengen ist der Drohnenflug verboten. Weitere Vorgaben: Die Maschinen dürfen nicht höher steigen als 100 Meter und nicht außer Sichtweite des Piloten fliegen.


Wer das Gerät steuert und was er damit bezweckt – das alles ist unklar. Genau das will die Polizei Daun nun aber herausfinden. Warum die Inspektion sich mit dem Fall befasst? Weil es verboten ist, Drohnen unangemeldet über Krankenhäusern, Militäranlagen, Gefängnissen oder Kraftwerken steigen zu lassen (siehe Info)

Außerdem seien die Flugroboter meist mit Kameras ausgestattet, sagt eine Sprecherin der Polizei auf TV-Anfrage. Es sei also denkbar, dass der Pilot Fotos von Patienten oder Personal gemacht hat. Deswegen ermittelt die Polizei nun wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“. Einem Delikt, das mit Geld- aber auch mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet wird.

Doch noch ist der Täter ja nicht gefasst. Erste Hinweise gibt es wohl: Zeugen wollen beobachtet haben, wie die Drohne am Sonntagabend in die Radarstraße geflogen ist. Danach sei sie nicht mehr gesehen worden. Die Ermittler mutmaßen daher, dass sie von dort aus gesteuert wurde.

 

Quelle des Artikels:
Trierscher Volksfreund hier


Zurück