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Update: Coronavirus Lockerungen

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Quelle: Bundesregierung

Die Bundesregierung hat in Absprache mit den Ländern Lockerungen und weitere Einschränkungen verfügt.

Das Schaubild links zeigt, welche Einschränkungen noch vorhanden sind und welche Lockerungen vorgenommen werden.

 

Empfehlung: Mund-Nasemasken beim Einkauf und im öffentlichen Personenverkehr (Busse und Bahn) tragen.

Für Risikopatienten der Stadt Gerolstein können diese bei der 1. Beigeordneten Irmgard Dunkel erfragt werden.

Stadtbürgermeister Uwe Schneider hat in seiner Videoansprache (siehe 6. Ansprache Coronavirus vom heutigen Tag) mitgeteilt, dass dies folgende Konsequenzen für die Stadt Gerolstein hat:

Das Fleckenfest findet in diesem Jahr nicht statt.

Auch die St. Anna Kirmes, welche vom 24.- 27. Juli stattfinden sollte, findet nicht statt.

Änderungen ab Montag, 20. April 2020

  • Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
  • Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
  • Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
  • Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
  • Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
  • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
  • Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen Spielplätze bleiben geschlossen.

Quelle

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