Tagesordnung:
- Bericht des Vorsitzenden
- Rechnungslegung
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Planungen Jagdjahr 2018/2019
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdpacht
- Verschiedenes
Hinweise zur Jagdgenossenschaftsversammlung:
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich der Kernstadt Gerolstein und des Stadtteiles Bewingen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht und Eigentümer von Grundflächen, die zu den städtischen Eigenjagdbezirken oder zu anderen gemeinschaftlichen Jagdbezirken gehören, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Grundstücken, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer ausgeübt werden.
Friedhelm Bongartz
Jagdvorsteher