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Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

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Wie bereits in der Ausgabe Nummer 16/2018 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde (www.gerolstein.de) mitgeteilt wurde, werden im ersten Halbjahr 2018 bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.

Vorschlagsberechtigt für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sind die Gemeinde- bzw. Stadträte. Für verschiedene Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Gerolstein können sich noch interessierte Frauen und Männer bewerben, die am Amtsgericht und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken wollen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere, ausführliche Informationen erhalten Sie unter der Internetseite www.schoeffenwahl.de.

Interessenten für dieses Ehrenamt werden gebeten, sich in den nächsten Tagen beim jeweiligen Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Frau Raphaela Pauly, Telefon 06591/13153 zu melden.

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