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Wichtige Informationen zu den Anstehenden Karnevalsumzüge innerhalb der Verbandsgemeinde

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2 WICHTIGE Meldungen des Ordnungsamtes der VG Gerolstein
*** Bitte beachten ***

Für die anstehenden Karnevalsumzüge möchten wir Sie auf die geltenden Regelungen hinweisen.

1. Meldung

Für alle Umzüge im Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein gilt, dass Gruppen, die mit einem Wagen am Karnevalsumzug teilnehmen möchten, die Regelungen des „Merkblattes über die Ausrüstung, und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ zu beachten haben. Zugwagen, bei denen die Betriebserlaubnis durch Auf- und Umbauten erloschen ist, benötigen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA, o. ä.) – dies ist häufig oder gar der Regelfall. Das o. g. Merkblatt kann im Internet unter www.gerolstein.de heruntergeladen oder telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 3 - Bürgerdienste, unter Tel: 06591/13-1060 angefordert werden.

 

Veranstalter der Karnevalsumzüge sind verpflichtet, nur Wagen zuzulassen, die über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen bzw. bei denen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegt.

 

Es ist wichtig, dass Gruppen, die mit einem Wagen am Umzug teilnehmen möchten, bereits frühzeitig Kontakt mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen aufnehmen. Hierdurch ist zum einen gewährleistet, dass der Sachverständige weiß, von welchen Wagen eine Abnahme erfolgen soll und die Gruppe weiß, wie lange sie für den Wagenbau bis zur Abnahme Zeit hat. Ggfs. können sich Gruppen zusammenschließen, damit Kosten (z. B. für die Anfahrt des Gutachters) gespart werden.

 

Das Gutachten bzw. eine Kopie hiervon ist zusammen mit der Anmeldung an den Karnevalsverein zu senden, bei dem die Gruppe am Umzug teilnehmen will. Liegt das Gutachten dem Veranstalter nicht rechtzeitig vor, so wird der Zugwagen von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich Polizei und Ordnungsbehörde zur Gewährleistung der Sicherheit für Zugwagenführer, Zugteilnehmer und Umzugsbesucher dazu entschlossen haben, die Vorlage der Gutachten von den Veranstaltern zu verlangen.

 

Verbandsgemeinde Gerolstein

- örtliche Ordnungsbehörde -

 

2. Meldung:

 

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Karnevalsumzüge werden auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und DRK Auflagen für die Veranstalter der Karnevalsumzüge in der Verbandsgemeinde Gerolstein vorgegeben. Folgende Vorgaben gelten somit auch für die an den Umzügen teilnehmenden Vereine und Gruppen:

 

  • Kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche während des Umzuges. Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist verboten
  • Zur Absicherung des Wagens müssen auf jeder Wagenseite mindestens zwei Ordnungskräfte (mit Kennzeichnung durch Warnweste) eingesetzt werden
  • Für Fahrzeugführer und Ordnungskräfte gilt ein striktes Alkoholverbot
  • Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für den Umzug ist pro Gruppe eine Ansprechperson (Mindestalter 21 Jahre) zu benennen, an die sich Polizei, Feuerwehr oder DRK wenden können – die Person hat sich in der Nähe des Wagens bzw. der Gruppe aufzuhalten

 

Für alle Umzüge im Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein gilt, dass Gruppen, die mit einem Zugwagen am Karnevalsumzug teilnehmen, die Regelungen des „Merkblattes über die Ausrüstung, und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ zu beachten haben. Das Merkblatt kann im Internet unter www.gerolstein.de heruntergeladen oder telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 3 - Bürgerdienste, unter Tel: 06591/13-1060 angefordert werden.

 

Fahrzeugkombinationen bzw. Anhänger, bei denen die Betriebserlaubnis aufgrund wesentlicher Veränderungen erloschen ist, benötigen ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Das Gutachten ist dem Veranstalter des jeweiligen Karnevalsumzuges rechtzeitig vorzulegen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Halter sein Versicherungsunternehmen darüber informieren sollte, dass mit dem Fahrzeug am Karnevalsumzug teilgenommen wird, damit der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht entfällt.

 

Die Polizei wird während der Karnevalsumzüge verstärkt kontrollieren, dass während der Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Umzug keine Personen auf dem Wagen befördert werden.

 

Wir bitten die Zugteilnehmer, die genannten Vorgaben zu beachten.

 

Verbandsgemeinde Gerolstein

- örtliche Ordnungsbehörde -

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