Stadtratssitzung 26.01.2022
Am Mittwoch, 26.01.2022, um 18:00 Uhr, findet eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Gerolstein, in Gerolstein, im Rondell, statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Niederschrift der letzten Sitzung
2. Einwohnerfragen
3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 - Beratung und Beschlussfassung
4. Bauleitplanung der Stadt Gerolstein - Aufhebung des Bebauungsplanes "In der Joch" Büscheich
5. Neuausschreibung Stromlieferungsverträge; 5. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf, Lieferzeitraum 2023 - 2025
6. Neuausschreibung Erdgaslieferungsverträge; 3. Bündelausschreibung für den kommunalen Erdgasbedarf; Lieferzeitraum 2023 - 2025
7. Verschiedenes
Nichtöffentliche Sitzung
8. Niederschrift der letzten Sitzung
9. Verschiedenes
Rats- und Ausschusssitzungen „3-G-Regel“:
Bei kommunalen Rats- und Ausschusssitzungen sind die am Sitzungstag aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zu beachten.
Nach der 29. CoBeLVO gilt für kommunale Gremien die Testpflicht (§ 3 Abs. 5 Satz 1) sowie die Maskenpflicht (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Nicht-Geimpfte Personen können danach an Sitzungen nur teilnehmen, sofern ein negativer Testnachweis vorgelegt wird. Dieser darf nicht mehr als vor 24 Stunden vorgenommen wurden sein – PCR-Test nicht mehr als vor 48 Stunden. Es wird ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) durch geschultes Personal an einer öffentlichen Teststation oder ein PCR, PoC-PCR-Test benötigt. Ein Schnelltest zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend. Von allen Teilnehmern ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen. Die Bestimmungen gelten sowohl für die Mandatsträger als auch für die Besucherinnen und Besucher.
Wir bitten Sie, die aktuell benötigten Nachweise am Eingang zum Sitzungssaal vorzuzeigen. Können bzw. wollen Personen einen der Nachweise nicht vorlegen, kann zur Durchsetzung des Hygienekonzepts der Zutritt zur Sitzung nicht gewährt werden.
gez.: Uwe Schneider
Stadtbürgermeister
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