Bauausschuss
Am Mittwoch, 19.01.2022, um 17:30 Uhr, findet eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses der Stadt Gerolstein, in Gerolstein, im Rondell, statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Niederschrift der letzten Sitzung
2. Bauanträge / Bauvoranfragen
3. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes "Sarresdorfer Straße Lindenstraße"
Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
4. Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sarresdorfer Straße - Lindenstraße"
Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
5. Zustimmung zur Vergabe der naturschutzfachlichen Untersuchungen zum Bau eines Radweges auf der Bahntrasse Gerolstein-Prüm
6. Grundstücksangelegenheiten
7. Verschiedenes
Nichtöffentliche Sitzung
8. Niederschrift der letzten Sitzung
9. Bauanträge / Bauvoranfragen
10. Grundstücksangelegenheiten
11. Beschlusskontrolle / To-Do-Liste
12. Grundstücksangelegenheiten
13. Verschiedenes
Rats- und Ausschusssitzungen „3-G-Regel“:
Bei kommunalen Rats- und Ausschusssitzungen sind die am Sitzungstag aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zu beachten.
Nach der 29. CoBeLVO gilt für kommunale Gremien die Testpflicht (§ 3 Abs. 5 Satz 1) sowie die Maskenpflicht (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Nicht-Geimpfte Personen können danach an Sitzungen nur teilnehmen, sofern ein negativer Testnachweis vorgelegt wird. Dieser darf nicht mehr als vor 24 Stunden vorgenommen wurden sein – PCR-Test nicht mehr als vor 48 Stunden. Es wird ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) durch geschultes Personal an einer öffentlichen Teststation oder ein PCR, PoC-PCR-Test benötigt. Ein Schnelltest zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend. Von allen Teilnehmern ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen. Die Bestimmungen gelten sowohl für die Mandatsträger als auch für die Besucherinnen und Besucher.
Wir bitten Sie, die aktuell benötigten Nachweise am Eingang zum Sitzungssaal vorzuzeigen. Können bzw. wollen Personen einen der Nachweise nicht vorlegen, kann zur Durchsetzung des Hygienekonzepts der Zutritt zur Sitzung nicht gewährt werden.
gez.: Uwe Schneider
Stadtbürgermeister
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