Aus gegebenem Anlass möchten wir auf den § 28 Abs. 7 der Friedhofssatzung der Stadt Gerolstein vom 01.01.2019 hinweisen, der folgendes besagt:
Der Bereich für die Bestattung unter Bäumen ist nahezu naturbelassener Wald. Es ist Ziel, diesen Zustand zu erhalten und lediglich die Natur walten zu lassen. Grabpflege im herkömmlichen Sinne (etwa durch Bearbeiten, Schmücken oder sonstige Veränderungen der Grabstätte oder des Waldbodens) ist nicht gestattet. Es ist insbesondere nicht gestattet:
• Grabmale, Gedenksteine, Aufbauten oder Baulichkeiten zu errichten,
• Kränze, Blumenschmuck, Bildnisse oder Erinnerungsstücke niederzulegen,
• Kerzen und Lampen aufzustellen sowie
• Anpflanzungen vorzunehmen.
Nach der Beisetzung können Blumen an der Grabstätte niedergelegt werden. Die Blumen werden zwei Wochen nach der Beisetzung durch die Stadt Gerolstein abgeräumt um das Grab der Natur zu überlassen. Blumenschmuck nach diesem Zeitpunkt ist nicht gestattet.
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Ebenfalls weisen wir auf den §19 „Rasengrabstätten“ Abs. 7 der Friedhofssatzung der Stadt Gerolstein vom 01.01.2019 hin:
Die Rasenflächen sind im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. jeden Jahres von jeglichem Grabschmuck und Grableuchten freizuhalten.
gez.
Uwe Schneider
-Stadtbürgermeister-
Hinweise für den Waldfriedhof
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf den § 28 Abs. 7 der Friedhofssatzung der Stadt Gerolstein vom 01.01.2019 hinweisen, der folgendes besagt: