Zum Inhalt springen

Aktueller Anlass: An alle Hundehalter im Stadtteil Oos

Erstellt von Günter Krämer, Stellvertretender Ortsvorsteher Oos | |   Startseite gerolstein.org  Oos
Dorfschild_Oos_3x2.jpg

Aktueller Anlass: An alle Hundehalter in der Ortsgemeinde Oos!

Aktueller Anlass

An alle Hundehalter in der Ortsgemeinde Oos!

Zurzeit kommt es vermehrt zu Beschwerden, dass einzelne Hundehalter in unserer Gemeinde gegen die Halterpflicht, Hundeexkremente ordnungsgemäß zu entsorgen, sowie gegen die Anleinpflicht verstoßen.

Auszug aus der Hundeverordnung der VBG Gerolstein:

Leinenpflicht

Hundehalter sind verpflichtet innerhalb eines Ortes auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder nicht einsehbaren Flächen ihren Hund angeleint zu führen.

Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Halter sind zum Aufsammeln vom Hundehaufen verpflichtet

Hundebesitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere die öffentlichen Gehwege, Straßen, Fußgängerzonen, Plätze sowie Feld-, Wander-,Wald- und Radwege nicht verunreinigen.

Ferner gilt dies ebenso für fremde Gärten, Privatgrundstücke landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Ackerflächen und Ländereien.

Der Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit und im bestimmten Fall eine Straftat dar, kann und wird im konkreten Fall bis zu 5000,00 € geahndet.

Um ihnen als Tierhalter, bei der ordnungsgemäßen Entsorgung der Exkremente zu helfen, hat die Ortsgemeinde eigens Sammelbehälter an neuralgischen Stellen aufgestellt.

Bitte benutzten sie diese! Sollten die Sammelbehälter nicht auf ihrer Route liegen, entsorgen sie die Hinterlassenschaften bitte in ihrem Hausmüll.

Da in unserer Ortschaft mittlerweile mehr als 40 Hunde zu Hause sind, wird im Interesse eines „Guten Miteinanders“ darum gebeten, dass die vorstehende Verordnung eingehalten wird.

Im Interesse einer guten Dorfgemeinschaft

Günter Krämer

stellvertretender Ortsvorsteher

Zurück