Zur Eindämmung der Corona-Krise sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich in ganz Deutschland verboten werden.
Ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben.
Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - darunter Friseure und Kosmetikstudios - sollen geschlossen sein.
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein.
Der ÖPNV (Busse und Bahn) können uneingeschränkt genutzt werden; 1,5 m Abstand sind jedoch einzuhalten.
Die Punkte gelten zunächst für zwei Wochen, so die Vereinbarung. Diese Regelungen sollen am Dienstag um 00:00 Uhr in Kraft treten.
Es soll sich ausdrücklich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um eine Art Kontaktverbot im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus handeln.
Bitte bleiben Sie zu Hause!
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