Der Termin für die Versammlung der Jagdgenossenschaft Müllenborn wurde auf
Donnerstag, 26.04.2018, 18.00 Uhr
festgelegt. Für die Stimmberechtigung in der Genossenschaftsversammlung ist das bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein geführte Jagdgenossenschaftskataster maßgebend.
Das Grundflächenverzeichnis liegt bis 26.04.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 107, zur Einsichtnahme durch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im Bezirk der Jagdgenossenschaft Müllenborn gelegenen Grundstücke aus. Das Jagdgenossenschaftskataster kann auch von Beauftragten mit entsprechender Vollmacht eingesehen werden.
Befriedete Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind gemäß § 8 des Landesjagdgesetzes nicht im Kataster aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass Eigentumsveränderungen durch die neuen Eigentümer zur Berichtigung des Katasters angezeigt werden müssen.
Werden innerhalb der Auslegungsfrist keine Eigentumsveränderungen angezeigt bzw. Einsprüche eingelegt, gilt das Jagdgenossenschaftskataster als festgestellt.
Hermann-Josef Wirp
Jagdvorsteher